Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Printerthur 3D (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Geschäftsadresse:
Printerthur 3D
Hekuran Zeqiri
Grüntalstrasse 22
8405 Winterthur
Schweiz
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
Der Auftraggeber gibt durch Übermittlung einer Bestellung (per E-Mail, Kontaktformular oder mündlich) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Der Vertrag kommt zustande durch:
Änderungswünsche nach Auftragsbestätigung können zu Mehrkosten und Verzögerungen führen und bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
Der Auftraggeber liefert druckfähige CAD-Dateien (vorzugsweise STL, STEP, IGES) oder beauftragt die CAD-Konstruktion.
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Vorgaben verantwortlich.
Der Auftragnehmer berät bei der Materialauswahl. Die endgültige Entscheidung und Verantwortung für die Eignung des Materials liegt beim Auftraggeber, sofern dieser nicht ausdrücklich eine Beratung zur Eignung beauftragt.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST) von derzeit 8.1%.
Preise werden individuell nach Aufwand kalkuliert und im Angebot ausgewiesen.
Für Neukunden:
Für Bestandskunden:
Die gelieferten Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
Lieferzeiten beginnen mit Auftragsbestätigung und Eingang aller erforderlichen Unterlagen und ggf. der Anzahlung.
Bei Lieferverzug durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik) verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nicht anders vereinbart.
Versandkosten:
Bauteile können nach Vereinbarung in Winterthur abgeholt werden (kostenlos).
Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:
Bei 3D-Druck sind fertigungsbedingte Toleranzen üblich:
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung ist auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Vorgaben des Auftraggebers entstehen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf mangelhaften Vorgaben oder fehlerhafte Spezifikationen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten CAD-Daten, Zeichnungen und Unterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Erstellt der Auftragnehmer CAD-Konstruktionen im Auftrag des Kunden, gehen die Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
Mit vollständiger Bezahlung gehen alle Nutzungsrechte an den gedruckten Bauteilen auf den Auftraggeber über.
Der Auftragnehmer behält sich vor, gefertigte Bauteile (ohne Nennung des Kundennamens) für Portfolio- und Marketingzwecke zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen und Daten des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln.
Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden.
Alle Kundendaten werden auf verschlüsselten Servern gespeichert und nach Projektabschluss gelöscht, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zum Beginn der Fertigung kostenfrei stornieren.
Nach Beginn der Fertigung werden folgende Kosten berechnet:
Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten bei:
Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Winterthur, Schweiz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB für zukünftige Geschäfte zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
Diese AGB sind in deutscher und englischer Sprache verfasst. Im Zweifelsfall ist die deutsche Version massgebend.
Bei Fragen zu diesen AGB kontaktieren Sie uns bitte:
Printerthur 3D
Hekuran Zeqiri
Grüntalstrasse 22
8405 Winterthur
Schweiz
E-Mail: info@printerthur3d.ch
Website: www.printerthur3d.ch